60.000 Dollar Vermögensschaden, weil unsere Warnungen ignoriert worden sind
Einige unserer Leser haben uns mittlerweile beauftragt, ihren Grundbesitz in Florida im Auge zu behalten und wir melden uns, wenn wir verdächtige Veränderungen oder sonstige Probleme erkennen.
Es gibt aber auch deutsche Grundbesitzer, die von uns hören, wenn uns über eine Querverbindung Probleme bekannt werden.
Vermögensschaden beim Verkauf von Florida-Grundstücken
Über so einen Fall kam ich mit einer Geschäftsfrau in München in Kontakt. Sie hat zwei Grundstücke von ihren verstorbenen Eltern in Cape Coral geerbt, aber das Erbe rechtlich noch nicht angetreten gehabt.
Sie hat von mir Empfehlungen bekommen, wie man das Erbe nach Florida-Recht antritt, die Grundstücke umgeschrieben werden und wie man sie anschließend gut verkaufen kann. Sie hatte keine Verwendung von diesen Erbstücken und wenig Interesse für ungenutzte Grundstücke jedes Jahr Steuern in den USA zu entrichten.
Aufgrund von gesundheitlichen Beschwerden bat sie um Zeit, die Sachen anzugehen und ich versprach ihre Grundstücke im Auge zu behalten.
Als die Preise für Grundstücke sich im vergangenen Boom dem Höhepunkt näherten (= heutige Rückschau) und weitere Zwangsmaßnahmen wegen nicht-gezahlter Grundsteuern sichtbar wurden, meldete ich mich proaktiv bei der Immobilienbesitzerin.
Leider bekam ich keine Antwort per E-Mail mehr und über Ihr Sekretariat bekam ich stets die Auskunft, dass die Chefin gerade nicht da wäre, sich aber später melden würde. Was aber nicht geschah.
Warnmeldung über unseren Property Protection Service
Als dann unser „Property Protection“ Service wegen Anzeichen auf versuchten Grundstücksbetrug anschlug, versendeten wir zusätzlich per Brief die Warnung per Post.
Keine Reaktion.
Okay, manche wollen sich nicht helfen lassen bzw. haben möglicherweise andere Kooperationspartner für den Verkauf der Grundstücke gefunden.
Wie ehrlich meinen es Fremde mit Ihnen?
Doch wie ehrlich meinen es andere mit Ihnen? In diesem Artikel hatten wir bereits über Kaufangebote per Post berichtet. Ob die Geschäftsfrau auf ein solches Angebot eingegangen ist?
Als ich heute ein paar Altfälle auf Wiedervorlage bekommen habe, durfte ich feststellen, dass bei beiden Grundstücken ein anderer Besitzer eingetragen worden ist.
Auffälligkeiten bei Preis und Zeitangaben
Interessant sind allerdings die Verkaufspreise. Diese lagen bei beiden Grundstücken bei 25.000 Dollar. Viel zu wenig! Warum?
Weit unter dem Marktpreis!
Bereits 2 Tage vor der Transaktion wurde jedes dieser Grundstücke für 55.000 Dollar weiterverkauft. Das ist doch eine Sache, die zum Himmel stinkt!
55.000 Verkaufspreis an einen Dritten und zur fast gleichen Zeit der Abkauf des Grundstücks für nur 25.000 Dollar bei zwei Grundstücken ergibt einen Vermögensschaden von 60.000 Dollar! Nur, weil man unsere Warnungen ignoriert hat.
Möglicherweise liegt der Vermögensschaden sogar bei 110.000 Dollar, falls die Erbin nicht selbst verkaufte, sondern trotz unserer Warnung auf versuchten Grundstücksbetrug überhaupt nicht gehandelt hat, dann hat nämlich der Betrüger die 25.000 Dollar eingesteckt und ein Investor, der bei einem vermeintlichen Schnäppchen zugeschlagen hat, hat seine 30.000 Dollar Differenz beim Weiterverkauf von „Hehlerware“ gemacht.
Diese wird er nur behalten können, wenn der Fall nicht rückabgewickelt wird. Ob es dazu kommt, wird sich zeigen, wenn die deutsche Erbin auf unseren heutigen Brief antwortet. Tut sie es nicht, haben die Gauner gewonnen.
Fall Nr. 2:
Diebstahl eines Grundstücks in Port Charlotte
Bei einem unbebauten Grundstück in Charlotte County wurden wir diesen Monat beauftragt, es nach einem betrügerischen Verkauf zurückzuholen. Das machen wir gerne, aber lieber versuchen wir mit unserem Property Protection Service frühzeitig Gefahren zu identifizieren und dem Grundstückseigentümer mitzuteilen.
Es liegt aber auch an Ihnen als Immobilien-Besitzer, ob unser Service für Sie erfolgreich ist, denn wenn wir Warnungen versenden, liegt es an Ihrer Reaktion, ob der Betrug gestoppt werden kann.
Deswegen mein Appell an Sie:
Nutzen Sie unseren Service für Immobilien-Besitzer in Florida, in dem Sie:
- Ihre Immobilien von uns überwachen lassen (die digitale Version ist kostenfrei)
- Legen Sie uns Kaufangebote zur Prüfung vor.
Fall Nr. 3:
Verkauf ohne professionelle Begleitung scheiterte
In einem anderen Fall wurde uns ein Kaufvertrag zur Prüfung vorgelegt und wir haben mehrere Punkte kritisiert. Insbesondere:
- Der vorgebliche Nachbar, der kaufen wollte, war eine Investment-LLC und „wohnte“ 8 Kilometer vom Kaufobjekt entfernt.
- Der Verkaufspreis lag 45 % unter dem 90-Tage-Durchschnittspreis für vergleichbare Grundstücke in benachbarten Straßenzügen.
- Es wurde keine Anzahlung vereinbart, die ggf. einbehalten werden hätte können, wenn der Kaufvertrag nicht erfüllt worden wäre.
Das war letztes Jahr auf dem Höhepunkt der Verkaufspreise in Lehigh Acres, Lee County. Dennoch wollten die Verkäufer ohne unsere weitere Hilfe mit dem kritisierten Kaufvertrag an diese Person verkaufen.
Unsere Prüfung war kostenfrei
Hätte man uns beauftragt, die Begleitung des Verkaufs zu übernehmen, wären allerdings ein paar moderate Gebühren angefallen. Dies hat man sich vielleicht sparen wollen?
Vorgestern bekamen wir die vorsichtige Anfrage, wie denn heute die Preise für den Verkauf des Grundstücks wären? Der Verkauf damals ist nämlich dann doch nicht zustande gekommen und es gab auch keine Entschädigung für das Nicht-Einhalten des Vertrages.
Unser Kritikpunkt, die fehlende Anzahlung – so dass der Käufer „skin in the game“ hat, ist leider zu Ungunsten der deutschen Grundbesitzer zum Tragen gekommen. Hier hätte man ggf. eine Entschädigung einbehalten können.
Bitte:
Verkaufen Sie im Ausland keinen Grundbesitz an oder mit Leuten, die sie nicht kennen oder deren Leumund sie nicht überprüfen können.
Fall Nr. 4:
Grundstücke privat verkauft, aber kein Geld bekommen
Sie können Glück haben, unsere Erfahrung zeigt aber, dass man als vermeintlich unwissender Ausländer oft gefahrlos übers Ohr gehauen werden kann.
So erging es einem Unternehmer östlich von München, der zwar erfolgreich vier Grundstücke – kostensparend ohne unsere Hilfe – an einen Investor vor Ort verkauft hat, aber sein Geld nicht bekommen hat. Eine Kurzrecherche unsererseits fand zügig Belege für einen zweifelhaften Leumund.
Schließlich beauftragte er einen deutschsprachigen Rechtsanwalt in Miami, sich um die Angelegenheiten zu kümmern. Dieser berechnete ihm eine vierstellige Summe für ein paar Telefongespräche und Briefe – brachte aber weder Geld noch Grundstücke zurück. Aus Sorge vor noch mehr Kosten hat der „ehemalige“ Grundbesitzer es aufgegeben, den Käufer in Florida zur Zahlung vor Gericht zu verklagen.
Lieber:
Professionelle Begleitung in Anspruch nehmen
Schreibe eine Ergänzung oder stelle eine Frage, Danke fürs Engagement!