Hilfe nach Tax Deed Auction

Tax Deed Surplus – Ihr verlorenes Vermögen zurückholen

Wenn Sie auf dieser Seite gelandet sind, bedeutet das, dass Ihre Immobilie in Florida leider nicht mit unserer Expertise verwaltet wurde. Jedenfalls, wenn Sie aus diesem Grund den Link zugesendet bekommen haben. Doch keine Sorge. Wir helfen, die Angelegenheit wenigstens noch bestmöglich abzuschließen.

Christian Funke im Interview zum Tax Deed Surplus

Was genau ist ein “Tax Deed Surplus”?

Als Immobilieneigentümer in den USA sind Sie verpflichtet, jährlich Grundsteuern, die sogenannte „Property Tax“, zu zahlen. Wird diese Steuer nicht beglichen, folgen mehrere Mahnungen – aber was passiert, wenn Sie diese Mahnungen nie erreichen (weil keine aktuelle Adresse hinterlegt wurde) oder Sie diese Mahnungen mangels kompetenter Partner nicht korrekt einordnen können?

Unabhängig vom Grund der nicht-Zahlung beginnt der Landkreis einen starren, automatisierten Prozess – am Ende dieses Vorganges steht, bei fortgesetzter nicht-Zahlung der Steuern, nach mehreren Jahren, die Zwangsversteigerung.

Die Zwangsversteigerung – Das Worst-Case-Szenario

Eine “Tax Deed Auction” bedeutet, dass Sie Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie verlieren – und das in der Regel zu einem sehr niedrigen Preis. Die Versteigerung kann, durch Zahlung der ausstehenden Steuern, bis zum letzten Tag vor der Versteigerung abgewendet werden.

Nach der Versteigerung: Der Tax Deed Surplus

Bei einer Zwangsversteigerung erzielt der Verkaufspreis oft mehr als die offenen Schulden, Steuern und Gebühren. Der Überschuss, der sogenannte „Tax Deed Surplus“, gehört Ihnen, dem ehemaligen Eigentümer. Doch diesen Betrag einzufordern, kann sich als bürokratisches Minenfeld erweisen – vor allem aus dem Ausland.

Wir machen den Unterschied – Ihr Geld, einfach und risikofrei

Mit unserer Unterstützung wird der Prozess der Rückforderung des Tax Deed Surplus zum Kinderspiel:

  • Volle Transparenz: Vorab erfahren Sie von uns centgenau, welchen Betrag Sie in USD erhalten.
  • Keine Vorkosten: Sie zahlen nichts im Voraus. Unsere Gebühr wird nur bei erfolgreicher Rückforderung vom erhaltenen Betrag abgezogen.
  • Wunschwährung: Ob in EUR für die Eurozone oder in CHF für die Schweiz und Liechtenstein – wir überweisen Ihnen den vereinbarten Betrag direkt auf Ihr Konto.
  • Einfacher Ablauf: Wir erstellen gemeinsam die erforderlichen Dokumente. Danach reichen wir den Antrag in den USA für Sie ein und beantworten mögliche Rückfragen der US-Seite. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern, es sei denn, es werden weitere Dokumente angefordert. Diese würden wir wieder gemeinsam erstellen.

Unser Versprechen an Sie

Sollten wir den Betrag nicht für Sie sichern können, verlieren Sie nichts. Mit uns gehen Sie kein Risiko ein – Ihr Erfolg ist unser Erfolg.

Kontaktieren Sie uns noch heute, und lassen Sie uns Ihnen dabei helfen zu erhalten, was Ihnen zusteht!

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Wer schreibt hier?

Christian Funke ist anerkannter Experte im Aufsetzen von internationalen Konten- und Firmenstrukturen.

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Die älteste durchgehend bewohnte europäische Siedlung auf dem US-amerikanischen Festland liegt in Florida: St. Augustine.
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