Florida-Immobilie: Nicht an „Soziale Organisationen“ in Deutschland verschenken oder vererben!
Natürlich, einige von uns sind so weit im Lebensalter fortgeschritten, dass sie die Idee oder den Traum mit der Florida-Immobilie – meistens handelt es sich um unbebaute Grundstücke – nicht mehr in diesem Leben realisieren werden.
Aus irgendeinem Grund kommen sie auf die Idee, ihr Florida-Grundstück an eine soziale Einrichtung in Deutschland zu spenden.
Tun Sie das nicht, diese können damit nicht umgehen!
Bei mir liegen zwei Fälle auf dem Tisch, in denen einmal zu Lebzeiten das Grundstück „gespendet“ wurde und im anderen Fall per deutschem Testament.
Die Namen der Organisationen möchte ich hier nicht nennen, um niemanden bloßzustellen. Nur so weit: Das eine ist eine Organisation im kirchlichen Unterbau und beim anderen steckt das Wort Kinderdorf im Namen.
Bei dem Grundstück, welches zu Lebzeiten gespendet worden ist, hat die Organisation die ersten Jahre die jährliche Grundsteuer bezahlt, dann aber die Steuerzahlungen eingestellt.
Natürlich, die jährlichen Steuerzahlungen mindern das Budget und mit einem unbebauten Grundstück in einem anderen Teil der Welt kann die Hilfsorganisation nicht ihren satzungsmäßigen Zweck erfüllen.
Die andere Organisation hat zu keinem Zeitpunkt eine Steuerzahlung in Amerika vorgenommen. Sie hat die Erbschaft noch nicht ein Mal angetreten, wie sich im späteren Verlauf herausstellte.
Was passiert, wenn man mehrere Jahre die Grundsteuern nicht bezahlt?
Die Immobilie – sei es ein Stückchen Land oder gar ein Haus – werden zwangsversteigert.
Wie man in solchen Fällen günstig einkaufen bzw. mehrere Jahre ordentliche Zinsen als Investor verdienen kann wird hier und hier beschrieben.
Haben die Leute dafür die Immobilie gespendet?
In den meisten Fällen übersteigt der Versteigerungserlös die Steuerschulden und Kosten des Verfahrens, sodass bei Gericht ein Guthaben zum Abruf bereitsteht.
Eine Zwangsversteigerung ist ein drastisches Mittel und die US-Behörden haben an der Enteignung zugunsten der Steuereintreibung auch keinen Spaß. Sie versuchen die Besitzer durch Post an alle bekannten Adressen sowie öffentliche Aufrufe (Aushang, Zeitungen) zu erreichen, damit diese die Versteigerung abwenden können.
In dem einen Fall wurde die Post aus Amerika offensichtlich ignoriert. Im anderen Fall konnte die Hilfsorganisation nicht erreicht werden, weil sie nie das Erbe in Florida angetreten hat und deswegen das Grundstück nicht umgeschrieben worden ist.
Weswegen lassen Hilfsorganisationen Immobilien faktisch verfallen?
Die beiden folgenden Absätze sind eine Vermutung, die aus den Erfahrungen im Kontakt mit den Mitarbeitern dieser Organisationen, fußt.
Die Mitarbeiter dort haben keinerlei Erfahrungen oder Kenntnisse im Umgang mit gespendeten bzw. geerbten Auslandsimmobilien. Sie haben offensichtlich nicht die Kompetenz, sich im Außen – zum Beispiel bei uns – Hilfe zu holen.
Sie haben solcheAngst Fehler zu machen, beispielsweise in der Form zusätzliche Kosten zu produzieren, dass sie die Vorgänge rund um die Auslandsimmobilie lieber fein säuberlich abheften.
Statt eine Herausforderung zu lösen, wird sie als Problem konserviert …
… vielleicht in der Hoffnung, dass sich die Immobilie in Luft auflöst? Das tut sie ja quasi per Zwangsversteigerung – nur kommt das in der Vorstellung der verantwortlichen Mitarbeiter nicht vor.
Weswegen die Immobilie nicht verwerten und den Verkaufserlösung dem Zweck der Organisation zufließen lassen?
Das wäre aus meiner Sicht das Naheliegendste.
Da sich die Immobilie im Ausland befindet, stößt eine Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Finanzabteilung solcher Organisationen schnell an die Grenzen. Doch weswegen nicht professionelle Unterstützung holen?
Unser Team von Florida-Grundbesitz hat schon in verschiedenen verzwickten Fällen – inklusive Wohnungsauflösung und Überführung der wichtigen Sachen nach Deutschland für einen gerichtlich bestellten Betreuer – helfen können.
Wir helfen auch beim Geltendmachen der Ansprüche auf den Mehrerlös von Immobilienzwangsversteigerungen – darauf beruhen meine Erfahrungen mit den Mitarbeitern der Vermögensverwaltung der Hilfsorganisationen. Bei der einen Organisation hat man nicht verstehen können, um was es geht und der Kontakt schlief ein.
Bei der anderen dauerte es eine Weile, bis die Akte aus dem Archiv geholt und geprüft und nochmals geprüft wurde. Es wurden Rücksprachen gehalten, diverse schriftliche Fragen gestellt und sogar eine teure Anwaltskanzlei beauftragt. Diese kümmerte sich jedoch nicht darum das Problem in Florida zu lösen, sondern fokussierte sich darauf uns Vorwürfe zu machen. Darauf hin haben wir nochmals versucht direkt auf die Hilfsorganisation zuzugehen, aber diese war für uns nicht mehr erreichbar. So schlief auch dieser Kontakt ein.
Das vererbte Vermögen liegt heute bei der Gerichtskasse in Florida
Die Hilfsorganisation hat dennoch Geld für eine Anwaltskanzlei hinterhergeworfen, die aber nicht das Problem gelöst hat. Genau wie die Hilfsorganisation davor drei Jahre lang erfolgreich nicht das getan hat, was dem Erblasser und den eigentlich Bedürftigen gerecht geworden wäre!
Bilanz an diesen Fällen
Das Geld aus beiden Fällen – ein Mal geschenkt und ein Mal vererbt – jeweils an eine deutsche Hilfsorganisation im sozialen Bereich hat nie den erhofften Verwendungszweck erreicht.
Der öffentliche Dienst in Florida musste sich um die „Aufräumarbeiten“ inklusive Verwertung kümmern und hat dafür seine Gebühren berechnet, ein paar Lien- und ein Tax-Deed-Investor haben daran Geld verdient und der größte Teil des Vermögens wird für immer in der Kasse des Staates Floridas verbleiben.
Aus diesem Grund meine Empfehlung:
Spenden bzw. vererben Sie keine Auslandsimmobilien an Personen oder Organisationen, die damit nicht umgehen können oder wollen! Es wäre vergebens.
Natürlich ist mir bekannt, dass in den letzten fünf Jahrzehnten einige Deutsche Grundstücke in Florida mit den Erwartungen gekauft haben, dass diese mal sehr wertvoll sein werden. Auf einige trifft das zu. Auf andere weniger.
Besser selbst verkaufen?
Ein Verkauf einer Florida-Immobilie kostet Gebühren und Provisionen sowie macht Arbeit. Die Arbeit können Sie zum Glück delegieren. Beispielsweise an unser Netzwerk.
Alternativ kann bei geringerem Wert eine Schenkung innerhalb der Familie, Freunde oder auch an eine Organisation infrage kommen. Die Gebühren sind dafür verhältnismäßig günstig.
Aber der Bedachte sollte davon wissen und damit einverstanden sein. Hilfe bei der Moderation und Abwicklung kann bei uns eingeholt werden.
Wichtigster Hinweis:
Regeln Sie Immobilienangelegenheiten zu Lebzeiten.
Das kann eine professionelle Nachlassplanung mit Rücksicht auf das Recht in Florida sein. Das Erbschaftsrecht unterscheidet sich etwas vom Deutschen und für Immobilien in Florida wird Florida-Recht angewendet.
Je nach Alter und Umfang des Besitzes in Florida macht es manchmal Sinn ihn zu verkaufen oder innerfamiliär zu übertragen, was ohne Anwalt gemacht werden kann.
Ist der Erbfall eingetreten, werden die Erben wohl kaum darum kommen, in Florida einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt zu beauftragen und zu bezahlen. Eine Branche mit hohem Verdienst!
Mit dem Erwerb von Grundbesitz im Ausland sind Sie – oder wenn Sie das als Erbe lesen – Ihr Erblasser Rechte und Verpflichtungen eingegangen. In der Zwischenzeit ist die Welt auf beiden Seiten des Atlantiks komplizierter und bürokratischer geworden.
Dass irgendwann die Behörden in Florida aufräumen und das Vermögen in der Staatskasse landet, ist die einfachste Variante. Wird sie aber Ihrem Lebenswerk gerecht?
Die gute Nachricht: Für den, der will, gibt es Hilfe!
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Hallo Herr Banks,
ich bin seit 2005 Eigetümerin des unbebauten Grundstücks „South Punta Gorda ****** C*****n Drive“.
Ich möchte das Grundstück an meine Freundin B**** *********g verschenken und bitte Sie, mich bei diesem Vorhaben zu unterstützen. Welche Kosten kommen dabei auf mich zu?
Die notwendigen Informationen reiche ich gerne nach.
Mit Dank und freundlichen Grüßen
Dr. I**** *****r
C******** *8
509** Köln / Germany
Die öffentliche Antwort erfolgt erst jetzt und für nachfolgende Leser, um weitere Orientierung zu finden:
Nach rechtlicher Prüfung und Einverständnis der Beschenkten wurden alle erforderlichen Dokumente erstellt und zur Notarisierung gebracht.
Für unsere Mandanten ist das ein angenehmes Komplettpaket, da wir (bis die formelle Bestätigung des eigenen Wohnort-Notars) alles ausarbeiten, organisieren, transportieren (lassen) und die Gebührenzahlungen übernehmen.
Da Schenkungen von Grundstücken unterschiedlich arbeitsintensiv sind, kann man öffentlich keine allgemein gültige Gebühr nennen. Unsere Mandanten bekommen nach Prüfung jedoch vor Beauftragung einen verbindlichen Festpreis. Das wird als ausgesprochen angenehm empfunden. Bei dieser Mandantin spielte es sich im dreistelligen Bereich ab.