Grundsätzliches

Eigentum in den USA besitzen und sinnvoll strukturieren

Besitzt man in den USA Grundeigentum, ergeben sich steuerliche und haftungsrechtliche Pflichten. Diese Pflichten können durch die verwendete Eigentumsstruktur stark unterschiedlich ausfallen.

Dieser Artikel soll Ihnen helfen sich gut aufzustellen. Benötigen Sie darüber hinaus Hilfe – beispielsweise bei der Umsetzung – schauen Sie mal, welches unglaubliche Paket wir für Sie geschnürt haben!

Eins vorweg: Steuerlich kann man sich nicht entziehen. Sowohl der Gewinn beim Verkauf (capital gains) als auch mögliche Mieteinnahmen werden, unabhängig vom Wohnsitz des Eigentümers, in den USA besteuert.

Wohnt man in Deutschland, sind diese Einnahmen dank Doppel­besteuerungs­abkommen (DBA) in Deutschland nicht steuerpflichtig, unterliegen aber dem Progressions­vorbehalt, weshalb man solche US-Einnahmen in Deutschland angeben muss.

Gut vorbereitet, lassen sich Steuern und haftungsrechtliche Fragen bestens optimieren!

4 Möglichkeiten, in den USA Grundbesitz zu halten:

1) Persönlich, einfach im eigenen Namen.

2) Eine US LLC (entspricht grob einer deutschen GmbH) hält das Eigentum, man selbst ist Eigentümer dieser LLC.

3) Man trägt (s)eine nicht-US-Firma in das amerikanische Grundbuch ein, z. B. eine deutsche GmbH.

4) In einer Kombination aus 2) und 3) besitzt eine nicht-US-Firma eine US-Firma, welche wiederum das Grundstück besitzt.

Jede Möglichkeit hat Vor- und Nachteile

Die wichtigsten Vor- und Nachteile bekommen Sie hier vorgestellt. Wie sich diese in den 4 Möglichkeiten in der Praxis und in Interaktion darstellen, wird im Mitglieder­bereich vertieft.

Haftpflicht

Leider sind die USA ein sehr klagefreudiges Land. Nicht nur die absoluten Zahlen an Gerichtsfällen sind weltweit die höchsten, auch pro Kopf gerechnet ist der Gang vor den Richter hier am häufigsten.

Selbst Lappalien können zu hohen Schadens­ersatz­forderungen führen – man denke nur an die Dame, welche sich bei McDonalds an einem Kaffee verbrühte, weil dieser, völlig unerwartet, tatsächlich heiß war. Dafür gab es mehrere Millionen Dollar!

Ein Grundstück kann theoretisch Schadens­ersatz­ansprüche auslösen:

Man stelle sich einen Besucher vor, der stolpert und sich das Bein bricht, oder einen umfallenden Baum, von dem man gar nicht wusste, dass er auf dem eigenen Grundstück stand.

Die meisten Eigentümer verlassen sich dies­bezüglich auf eine Haftpflicht­versicherung, jedoch versuchen Versicherungen regelmäßig Ansprüche abzuwehren, auszuschließen oder sonstwie dafür zu sorgen, dass sie nicht zahlen müssen.

Sollte ein Schadensersatzanspruch auf den Eigentümer durchschlagen, kann das sehr schnell zur Pleite führen.

Entsprechend lohnt es sich, eine weitere „Verteidigungslinie“ gegenüber dem eigenen Vermögen einzubauen, anstatt sich nur auf eine Haftpflicht­versicherung zu verlassen.

Diese „Verteidigung“ ist die „beschränkte Haftung“ einer GmbH, in den USA eben eine LLC (Limited Liability Company).

Steuern

Die Steuersituation für Immobilien ist dank des Doppel­besteuerungs­abkommens Deutschland–USA eindeutig: Besteuert wird im Land der Liegenschaft, Progressionsvorbehalt gilt im Land des Wohnsitzes.

Die eigentlichen Steuern lassen sich legal überhaupt nicht vermeiden, der Progressions­vorbehalt nur indem man dafür sorgt, dass einem die Liegenschaft nicht gehört bzw. nicht zugerechnet werden kann.

In diesem Geflecht aus Möglichkeiten suchen wir gerne gemeinsam mit Ihnen nach der für Sie optimalen Lösung. Das wäre die Option auf persönliche Beratung.

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Wer schreibt hier?

Christian Funke ist anerkannter Experte im Aufsetzen von internationalen Konten- und Firmenstrukturen.

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